Der Nachfolger der GDPdU, die GoBD, bringt zahlreiche Neuerungen im Kontroll- und Prüfrecht mit sich. Sämtliche Systeme, in denen aufzeichnungspflichtige Daten erfasst werden, sind von der GoBD betroffen. Eine konkrete Benennungen der erforderlichen Daten fehlt jedoch.
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