Aktuelles
Mit dem Schreiben vom 14. November 2014 veröffentlichte das Bundesministerium für Finanzen die GoBD – Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Diese sind ab dem 1. Januar 2015 gültig und werden die GDPdU und GoBS ablösen.
In dem Schreiben werden die Anforderungen der Finanzverwaltung an eine IT-gestützte Buchhaltung zusammengefasst. Zentrale Inhalte sind u.a. die Abbildung betrieblicher Abläufe unter dem Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologien oder die Regelungen zur elektronischen Erfassung von Belegen.
Mehr zu diesem Thema: Elektronische Langzeitarchivierung von Dokumenten im Unternehmen
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