Aktuelles

E-Rechnungspflicht ab 2025 beschlossen

E-Rechnungspflicht ab 2025

Sicher haben Sie es auch schon vernommen: Die E-Rechnungspflicht für Unternehmen wird nun tatsächlich ab 01.01.2025 kommen! Mit Annahme des Wachstumschancengesetzes am 22.03.2024 durch den Bundesrat stehen nun endlich die Details fest.

Was ändert sich?

  • obligatorische Verwendung von elektronischen Rechnungen (sog. E-Rechnungen) für inländische B2B-Umsätze; mit Ausnahme von Kleinbetragsrechnungen mit einem Gesamtbetrag bis 250 EUR sowie Fahrausweisen
  • Neudefinition des Begriffes der E-Rechnung: Eine E-Rechnung muss dann in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden sowie die elektronische Verarbeitung ermöglichen (§ 14 Abs. 1 S. 3 UStG neuer Fassung)
  • XRechnung und das hybride ZUGFeRD-Format (ab Version 2.0.1) erfüllen die neuen Vorgaben.
  • Papierrechnungen und „einfache“ PDF-Rechnungen erfüllen diese Anforderungen nicht und werden zukünftig als „sonstige Rechnung“ bezeichnet.

Weitere Informationen sowie ein Video zu XRechnung und ZUGFeRD finden Sie auf unserer Internetseite unter https://www.compukoeln.de/compudms/e-rechnung oder auch in unseren Blogartikeln unter https://www.compukoeln.de/blog. Schauen Sie da doch gerne einfach mal rein.

Mit den CompuDMS-Rechnungsworkflows sind Sie bestens auf die E-Rechnungspflicht vorbereitet. Mehr Informationen zu unseren Standardanwendungen zur elektronischen Rechnungsverarbeitung finden Sie unter: https://www.compukoeln.de/compudms/rechnungsworkflows

Gerne können Sie uns auch einfach unter (02203) 202080 anrufen!
 

« Zurück

Top